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   LSG Sachsen, 26.07.2006 - L 3 B 301/05 AS-ER   

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https://dejure.org/2006,18472
LSG Sachsen, 26.07.2006 - L 3 B 301/05 AS-ER (https://dejure.org/2006,18472)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 26.07.2006 - L 3 B 301/05 AS-ER (https://dejure.org/2006,18472)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 26. Juli 2006 - L 3 B 301/05 AS-ER (https://dejure.org/2006,18472)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung eines vorläufig höheren Arbeitslosengeldes II (Alg II); Anspruch auf Übernahme der tatsächlichen Unterkunftskosten; Anspruch auf Finanzierung der Kosten für ein Eigenheim; Berücksichtigung eines Doppelhausgrundstücks als verwertbarer Gegenstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, angemessene Unterkunftskosten bei selbst genutztem Doppelhaus

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Bayern, 21.04.2006 - L 7 AS 1/05

    Anspruch auf Leistungen für Unterkunft und Heizung; Voraussetzungen für die

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.07.2006 - L 3 B 301/05 AS-ER
    Jedoch besteht wegen der insoweit gegenüber § 90 Abs. 2 Nr. 8 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuchs - Sozialhilfe - (SGB XII) abweichenden Formulierung, wonach sich die Angemessenheit dort ausdrücklich nach der Zahl der Bewohner, dem Wohnbedarf, der Grundstücksgröße, der Hausgröße, dem Zuschnitt, der Ausstattung und dem Wert bestimmt, Einigkeit darüber, dass sich hier im SGB II - wo eine derartig ausdifferenzierte Regelung fehlt - die Angemessenheit allein nach der Größe des Hausgrundstücks bestimmt (Mecke in: Eicher/Spellbrink, SGB II, 1. Aufl. 2005, § 12 Rn. 70; BayLSG, Urt. v. 21.04.2006, Az. L 7 AS 1/05, zitiert nach JURIS).
  • BVerwG, 06.06.2006 - 3 B 169.05

    Inanspruchnahme als Erwerberin einer Schadensausgleichsleistung nach § 349 Abs. 5

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.07.2006 - L 3 B 301/05 AS-ER
    Soweit die Unterkunftskosten jedoch tatsächlich nur in der von der Bg. als angemessene angesehene Höhe zu übernehmen wären, wofür nach der Rechtsprechung des Senats ebenfalls einiges spricht (vgl. Beschluss des Senats v. 09.03.2006, Az. L 3 B 169/05 AS-ER), ergäbe sich noch ein weit geringerer Anspruch auf Alg II, als bisher Leistungen ausgezahlt werden.
  • SG Leipzig, 28.11.2006 - S 19 AS 1714/06

    Tatsächliche Aufwendung gem § 22 Abs. 1 S. 1 SGB XII, Erhaltungsaufwand,

    Das Sächsische LSG scheint diesem Ansatz ebenso zu folgen, vgl. zB die Beschlüsse vom 14. September 2005 - L 3 B 44/05 AS-ER und 26. Juli 2006 - L 3 B 301/05 AS-ER (unter Verweis auf einen nicht veröffentlichten Beschluss vom 29. März 2006 - L 3 B 268/05 AS-ER).
  • SG Köln, 02.03.2010 - S 29 AS 16/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    § 22 SGB II dient dem Schutz der Wohnung als räumlichem Lebensmittelpunkt (vgl. BSG, Urteil vom 18.06.2008, Az.: B 14/11b AS 67/06 R; Sächsisches LSG, Beschluss vom 26.07.2006, Az.: L 3 B 301/05 AS-ER; vgl. aus dem Bereich der Arbeitslosenhilfe BSG, Urteil vom 05.06.2003, Az.: B 11 AL 55/02 R; BSG, Urteil vom 04.09.1979, Az.:7 RAr 115/78).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.02.2019 - L 13 AS 385/16
    Demgemäß können auch auf fremde Wohnungen entfallende Kosten nicht als Unterkunftsbedarf des Leistungsberechtigten anerkannt werden, da § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II nur Rechtsgrundlage für die Übernahme der Kosten der eigenen Wohnung des Leistungsberechtigten ist (Sächsisches LSG, Beschluss vom 26. Juli 2006 - L 3 B 301/05 AS-ER - juris Rn. 44) Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze ist der Beklagte bei der Leistungsberechnung für den streitbefangenen Zeitraum zutreffend davon ausgegangen, dass als Unterkunftsbedarf des Klägers nur die Kosten anerkannt werden können, die auf die von ihm tatsächlich genutzte Unterkunft entfallen.
  • SG Detmold, 31.01.2007 - S 21 (10) AS 42/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    (Beckscher Online Kommentar/Breitkreuz, § 22 RdNr 1, Eicher/Spellbrink, Lang, § 22 RdNr 5; Sächsisches Landessozialgericht 3. Senat Beschluss vom 26.07.2006, Aktenzeichen: L 3 B 301/05 AS-ER).
  • SG Osnabrück, 18.12.2006 - S 22 AS 83/05
    Der Schutz dient nicht der Immobilie als Vermögensgegenstand, sondern nur der Wohnung im Sinne der Erfüllung des Grundbedürfnisses "Wohnen" als räumlicher Lebensmittelpunkt (so ständige Rechtsprechung, zuletzt: Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26. Juli 2006 - L 3 B 301/05 AS-ER -, Juris Rn. 43; Mecke in: Eicher/Spellbrink, SGB II, 2005, § 12, Rn. 69).
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